Marktordnung des Westbesuch e.V. - Stand 03/2020

Anmeldung: Die Teilnahme am Stadtteilfest ist grundsätzlich Jedem möglich. Die Anmeldung erfolgt über die Online-Anmeldung der Internetseite www.westbesuch.com. Eine Bestätigung wird spätestens drei Wochen vor der Veranstaltung versendet. Die Anmeldung muss mit dem im Internet hinterlegten vollständig ausgefüllten Formular erfolgen.

Datenschutz: Wenn Sie unsere Webseite www.westbesuch.com insbesondere das Anmeldeformular nutzen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Diese Daten werden auf unseren Webserver gespeichert. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie unserer Datenschutzerklärung. --> Datenschutzerklärung.Telefonische Anmeldungen sind nicht möglich.

Standgebühr: Die Standgebühr beträgt 20,- Euro für private Anbieter und 50,- Euro für gewerbliche Anbieter für einen Standplatz à ca. 9 m² - unabhängig davon, ob das Angebot handwerklicher, künstlerischer oder anderer Art ist. In Ausnahmefällen kann die Standgebühr auf 10 Euro reduziert werden, wenn die Größe des Standplatzes 1 x 1 Meter nicht übersteigt oder dem Verkauf nachweislich ein mildtätiger Zweck zu Grunde liegt. Die Standgebühren werden über einen Zeitraum von zwei Wochen vor der Veranstaltung kassiert.
Als Aussteller können nur diejenigen Personen zum Markt zugelassen werden, deren Warenangebot in den Bereich des Kunst- und Trödelmarktes passen. Zur Anmeldung ist eine klare Angabe notwendig, ob es sich um ein nicht-gewerbliches oder gewerbliches Angebot handelt.
Reisegewerbekarten oder die Gewerbeanmeldung müssen Gewerbetreibende während der Marktveranstaltung bei sich tragen und auf Verlangen vorzeigen. Jeder gewerbliche Anbieter hat seine Waren mit Preisen auszuzeichnen und sein Gewerbe am Stand deutlich auszuweisen.

Die gezahlte Standgebühr ist nicht erstattungsfähig. Sollten Sie zur Veranstaltung verhindert sein besteht kein Anspruch auf Erstattung der Standgebühr. Ebenso besteht kein Rückerstattungsanspruch bei Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt.

Privates-Angebot: bezeichnet private, gebrauchte Waren in haushaltsüblichen Mengen sowie handwerklich gestaltete, designte Objekte in kleinen Mengen und künstlerische Dinge im Sinne von Unikaten. Darüber hinaus haben Sie kein spezielles Sortiment sondern eben alles, was z. B. beim Aussortieren anfällt. Bei überdurchschnittlich breitem oder tiefem Sortiment oder aber bei häufiger Teilnahme am Trödelmarkt kann Professionalität unterstellt werden und der Anbieter zur Zahlung des Differenzbetrags zur gewerblichen Standgebühr angehalten werden. Weigert sich der Händler, muss der Platz geräumt werden. Die Erstattung der bereits gezahlten Gebühr ist hierbei ausgeschlossen.

Gewerbliches-Angebot: Als professionelle Gebrauchtwarenhändler (Profi–Trödel) bezeichnen wir Händler, die spezielle Sortimente von gebrauchten oder neuen Waren verkaufen. Zu dieser Warengruppe zählen auch geringwertige Sammlerwaren.

Angebot: Im Sinne einer spezifischen inhaltlichen Ausrichtung des Westpaktes als Kunst- und Trödelmarkt, behält sich der Veranstalter eine Auswahl der Bewerber entsprechend ihres Angebots vor. Bei selbstgefertigten Produkten muss dem Veranstalter mitgeteilt werden, welcher Art die Produkte sind.

Das Anbieten folgender Artikel ist strengstens untersagt:
- Tiere
- Waffen
- Kriegsspielzeug
- Artikel aus der NS-Zeit
- Artikel mit Gewalt verherrlichenden / extremistischen Inhalten
- Artikel mit pornographischen Inhalten
- Artikel, die gegen Zoll- und Urheberrecht verstoßen.

Der Verkauf / Verlosung / Abgabe gegen Spende von Speisen und Getränken ist an den Ständen verboten. Sondergenehmigungen können vom Veranstalter erteilt werden.


Glücksspiele jeglicher Art sowie religiöse "Werbung" sind untersagt.

Stand: Die angegebenen Standgebühren beziehen sich auf drei laufende Meter. Größere Stände ziehen entsprechende weitere Gebühren nach sich und müssen gesondert angemeldet werden. Die Standplatzvergabe erfolgt beim Kassieren der Standgebühren durch Vergabe eines Standplans und in Ausnahmefällen vor Ort durch den Veranstalter.
Auf den befestigten Wegen des Bürgerbahnhofs Plagwitz sind zwischen den Standreihen mindestens 3 Meter Platz für Fußgänger und Radfahrer zu lassen.

Auf-/Abbau: Der Aufbau erfolgt von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass das Gelände nur eingeschränkt mit PKW befahrbar ist, sofern Sie mit dem Auto anreisen. Mit dem Einpacken der Waren und dem Abbau des Standes darf frühestens 1/2 Std. vor dem offiziellen Veranstaltungsende – also 17.30 Uhr - begonnen werden. Der reguläre Abbau findet ab 18:00 Uhr statt. Eine Ausnahme bildet z.B. einsetzender Regen.

Ordnung / Sauberkeit / Sicherheit: Der Standplatz ist sauber zu hinterlassen und der Müll ist mitzunehmen. Für zurückgelassene Waren / Gegenstände / Müll können die Kosten der Beseitigung den Standplatzanmelder in Rechnung gestellt werden. Jeder Standbetreiber ist angehalten den Besuchern ein Abfallbehältnis (Mülleimer, Müllbeutel, o.ä.) an seinem Standplatz zur Müllentsorgung zur Verfügung zu stellen. Der Veranstalter hält Müllbeutel vor, falls diese benötigt werden.

Wichtig: Auf dem neuen Gelände besteht lediglich ein eingeschränkter Winterdienst. Bitte tragen Sie dazu bei, dass Unfälle vermieden werden. Bei Problemen und Unfällen ist unverzüglich der Veranstalter zu informieren, bei Unfällen ebenso der Sanitäter vor Ort. Haftungsausschluss des Veranstalters: Bei Ausfall der Veranstaltung - aus welchen Gründen auch immer - übernimmt der Veranstalter keine Haftung für evtl. entstandene Kosten. Der Veranstalter haftet NICHT für Personenschäden an Ausstellern, Besuchern und sonstigen an der Veranstaltung Mitwirkenden sowie NICHT im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Gleiches gilt für Sach- oder Vermögensschäden. Der Veranstalter haftet ferner NICHT für die Echtheit und die Qualität der angebotenen Waren.

Gültigkeit: Mit der Anmeldung zu einem Stadtteilfest des Westbesuch e.V. erklärt sich der Anbieter mit allen, in dieser Marktordnung angeführten Regeln und Vorschriften einverstanden.

Zuwiderhandlung: Bei Zuwiderhandlung und Nichtbefolgen von Anweisungen des Veranstalters, Nichteinhaltung der Marktordnung sowie bei Angeboten, die offensichtlich den geltenden Gesetzen widersprechen, behält sich der Veranstalter vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und einen Marktausschluss zu veranlassen.